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2020 Strafjustiz zwischen künstlicher Intelligenz und prädiktiven Algorithmen

Die Büroautomatisation von Polizei-, Justiz- und Vollzugsbehörden ist schon einige Jahrzehnte alt, sie ist allerdings in sehr unterschiedlichem Umfang erfolgt. Neueste Entwicklungen gehen in die Richtung der vollumfassenden Digitalisierung der Strafjustiz und des Einsatzes künstlicher Intelligenz und prädiktiver Algorithmen in den verschiedensten Bereichen. Erstere führt zur Neuordnung aller Prozesse des Zugangs zur Justiz und ihrer Arbeitsmittel, ihrer Funktionsweise und Bedeutung, die zweite zur möglichen Umgestaltung der Grenzen von Strafbarkeit, Schuldfrage und Strafe.

Welches sind die Grundlagen dieser neuen Instrumente, welches ihr möglicher Einsatz in der Strafjustiz, in Polizei, im Vollzug, in der Rückfallprävention? Wie können Strafverfolgungs- und Vollzugsbehörden mit der rasanten technologischen Entwicklung Schritt halten? Wie gehen die Behörden in der Umsetzung dieser neuen Technologien um, wer kontrolliert den Einsatz von Programmen und Algorithmen im Hinblick auf Strafverfolgung und die Sanktionierung, auf den Schutz der Privatsphäre und individueller Rechte? Welche ethischen und moralischen Fragen stellen sich im Zusammenhang mit deren Umgang?

Die Schweizerische Arbeitsgruppe für Kriminologie hat sich entschieden, im Rahmen der nächsten Tagung diesen Fragen nachzugehen. Auf vielfältigen Wunsch wurde das Programm leicht gestrafft, damit für die Diskussion mehr Zeit zur Verfügung steht. Wir hoffen, dass die gewonnene Zeit rege genutzt werden wird, so dass die Teilnehmenden sich mit neuen Ideen, Konzeptionen und Lösungen in ihrer Vielfalt und aus unterschiedlicher Perspektive auseinandersetzen können.

Jörg Arnold, Daniel Fink, Françoise Genillod-Villard, Niklaus Oberholzer


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